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Allgemeine Infos zur PKV:

 

Die Private Krankenversicherung (PKV) stellt das privatwirtschaftliche Pendant zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar und schützt das Vermögen des Versicherten gegen Kosten, die im Zusammenhang mit Krankheiten, Unfällen und diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen entstehen können. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der Menschen in der PKV in Deutschland etwa 8,5 Millionen, was einer Quote von mehr als 10 % entspricht. Prinzipiell steht jedoch nur den Personen der Weg in die PKV offen, die nicht dazu verpflichtet sind in der GKV versichert zu sein. Hierzu zählen Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.

 

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Die JAEG legt die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens fest, ab der ein Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV pflichtversichert ist. Der Wert wird jedes Jahr an die Entwicklung des Lohnniveaus angepasst, so dass sich die Grenze kontinuierlich nach oben verschiebt. Im Jahr 2010 beträgt die Höhe der allgemeinen JAEG 49.950 Euro, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 2,8 % entspricht. Um den Kreis der in der GKV pflichtversicherten Personen zu erweitern wurde die Grenze im Jahr 2003 um satte 13,3 % erhöht. Um die zu diesem Zeitpunkt bereits in der PKV versicherten Personen zu schützen wurde zeitgleich eine besondere JAEG eingeführt, die für diese Personen gültig ist und an die JAEG des Vorjahres anknüpft. Im Jahr 2010 liegt die besondere JAEG bei einem Wert von 45.000 Euro.

 

Eine Rückkehr in die GKV ist derzeit nur dann möglich, wenn der in der PKV Versicherte wieder versicherungspflichtig wird. Dies kann bspw. dann der Fall sein, wenn ein unter 55-Jähriger seinen Status als Selbssttändiger oder Freiberufler aufgibt und seit mindestens 12 Monaten einer nichtselbstständigen Beschäftigung nachgeht, bei welcher das Arbeitnehmerentgelt unter der JAEG liegt.

 

 

Da die Beiträge zur PKV in der Vergangenheit um durchschnittlich 6 % im Jahr angestiegen sind hat der Gesetzgeber reagiert, um den in der PKV versicherten über 65-Jährigen die Möglichkeit zu geben in einen günstigeren Standardtarif zu wechseln. Dieser bietet Leistungen ähnlich wie bei der GKV, weswegen die Versicherungen die Beitragshöhe an die Beitragshöhe der GKV anbinden müssen. Voraussetzung, um in diesen wechseln zu können ist eine Mitgliedschaft in der PKV von mindestens 10 Jahren.

 

Wie in vielen Bereichen der privatwirtschaftlichen Versicherungen haben die Versicherungen auch bei der PKV ansonsten große Spielräume bei der Festlegung der Prämiensätze. Aus diesem Grund sollten Personen, die einen Wechsel von der GKV in die PKV anvisieren, im Vorfeld einen entsprechenden Vergleich der Prämienhöhe mitsamt den Versicherungsleistungen von verschiedenen Anbietern miteinander vergleichen. Als nützliches Tool erweisen sich hier die Vergleichsportale im Internet, die von Interessenten kostenlos und unverbindlich genutzt werden können. Da bei diesem Vergleich nicht alle individuellen Parameter berücksichtigt werden können, sollten sich angehende Privatpatienten verschiedene verbindliche Angebote unterbreiten lassen, um so den Favoriten zu finden.

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Ergänzender Tipp für Führungskräfte: Mit einer Burnout Prophylaxe beugen Sie einem Burnout-Syndrom wirksam vor.